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Rentenversicherungsbefreiung
im Minijob aufheben:
Das gilt seit Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobs: Eine bestehende Rentenversicherungsbefreiung im Minijob kann einmalig aufgehoben werden. 

Bislang galt die Befreiung grundsätzlich für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein späterer Wechsel zurück in die Rentenversicherungspflicht war nicht möglich.

Was ändert sich bei der Rentenversicherung im Minijob 2026?

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bei einem gewerblichen Minijob zahlst du als Arbeitgeber 15 Prozent des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung, dein Mitarbeiter grundsätzlich weitere 3,6 Prozent. 

Seit Juli 2026 kann ein Minijobber eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob aufheben. Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch bei dir als Arbeitgeber gestellt. 

Wichtig: Die Aufhebung ist nur einmal möglich.

Ab wann gilt die Aufhebung?

Die Änderung wirkt nicht rückwirkend. 

Geht der Antrag zum Beispiel im September 2026 bei dir ein, beginnt die Rentenversicherungspflicht grundsätzlich zum 1. Oktober 2026.

Was musst du als Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten?

Geht ein Antrag bei dir ein, solltest du vor allem auf diese Punkte achten: 

  • Eingangsdatum dokumentieren: Es ist entscheidend dafür, ab wann die Rentenversicherungspflicht beginnt. 

  • Antrag zu den Entgeltunterlagen nehmen: Die Erklärung deines Mitarbeiters muss sauber dokumentiert werden. 

  • Lohnabrechnung anpassen: Ab Beginn der Rentenversicherungspflicht muss der Arbeitnehmeranteil berücksichtigt werden. 

  • Sozialversicherungsmeldungen korrigieren bzw. neu abgeben: Die Änderung muss gegenüber der Minijob-Zentrale korrekt gemeldet werden.

  • Weitere Minijobs prüfen: Übt dein Mitarbeiter mehrere Minijobs aus, kann die Aufhebung auch Auswirkungen auf diese Beschäftigungen haben. 

  • Mitarbeiterstammdaten aktualisieren: So stellst du sicher, dass die Änderung auch in den folgenden Abrechnungen korrekt berücksichtigt wird.

Welche Vorteile hat die Rentenversicherung für deine Mitarbeitenden?

Auch wenn durch den eigenen Beitrag das Nettoentgelt etwas sinkt, kann die Einzahlung in die Rentenversicherung für deine Mitarbeitenden einige Vorteile haben: 

  • volle Pflichtbeitragszeiten statt nur anteiliger Berücksichtigung, 

  • bessere Absicherung bei Erwerbsminderung, 

  • Berücksichtigung bei Wartezeiten für bestimmte Rentenarten, 

  • Anspruchsvoraussetzungen für Reha-Leistungen können leichter erfüllt werden, 

  • höhere spätere Rentenansprüche, weil eigene Beiträge gezahlt werden, 

Ob sich die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht im Einzelfall lohnt, hängt natürlich von der persönlichen Situation des Mitarbeiters ab.

Was gilt bei mehreren Minijobs?

Übt dein Mitarbeiter mehrere Minijobs gleichzeitig aus, kann die Entscheidung nicht für jeden Minijob separat getroffen werden. 

Die Aufhebung der Befreiung wirkt grundsätzlich für alle parallel ausgeübten Minijobs mit Verdienstgrenze.

Fazit

Seit Juli 2026 haben Minijobber mehr Flexibilität bei der Rentenversicherung. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das gleichzeitig, dass du bei einem entsprechenden Antrag einige Punkte in der Lohnabrechnung und Dokumentation beachten musst. 

Du hast Minijobber im Unternehmen und möchtest sicherstellen, dass die neue Regelung richtig umgesetzt wird? Sprich uns einfach an. Wir unterstützen dich dabei, die Änderungen sauber in deiner Lohnabrechnung umzusetzen. 

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf das Gespräch mit dir.

Unsere Experten

Christine Kohn
Christine Zank

Christine Zank

Expertin für Personal und HR

Franziska Peppel
Franziska Peppel

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Grit Lexow
Grit Lexow

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Heitje Ellereit
Heitje Ellereit

Heitje Ellereit

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