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E‑Rechnungspflicht 2027 –
betrifft sie mein
Unternehmen?

„Wir schreiben nur wenige Rechnungen.“ 

„Unsere Kunden möchten weiterhin PDFs.“ 

„Für unser kleines Unternehmen gilt die E‑Rechnung doch noch lange nicht.“ 

Diese Aussagen hören wir häufig. Dahinter steckt ein gefährlicher Trugschluss: Die E‑Rechnung ist kein Thema, das nur große Unternehmen mit komplexen IT-Systemen betrifft. Seit 2025 beginnt die Pflicht bereits beim Rechnungseingang. Ab 2027 wird sie für viele Unternehmen auch im Rechnungsausgang konkret. Wer jetzt startet, gewinnt Zeit – und die Chance, aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Fortschritt für das eigene Unternehmen zu machen.

„Die E-Rechnung betrifft mich nicht.“

Unsere klare Antwort: Doch. 

Die E‑Rechnung betrifft nahezu jedes Unternehmen in Deutschland – allerdings nicht jedes zur gleichen Zeit und in gleicher Weise. 

Vielleicht stellst Du nur wenige Rechnungen aus. Vielleicht arbeitest Du überwiegend mit Privatkunden. Oder Du gehst davon aus, dass Deine bisherige PDF-Rechnung bereits alle Anforderungen erfüllt. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Denn die E‑Rechnung verändert nicht nur das Format einer Rechnung. Sie verändert, wie Rechnungen empfangen, geprüft, freigegeben, gebucht und aufbewahrt werden. 

Was gilt bereits heute?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E‑Rechnungen empfangen können, wenn sie Geschäfte mit anderen inländischen Unternehmen tätigen. 

Das gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen: 

  • wenige oder viele Mitarbeitende beschäftigt, 

  • nur gelegentlich Rechnungen schreibt, 

  • als Freiberufler tätig ist, 

  • ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielt oder 

  • die Kleinunternehmerregelung nutzt. 

Für den reinen Empfang reicht nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums bereits ein E‑Mail-Postfach aus. Doch damit ist die Aufgabe noch nicht vollständig gelöst. Denn eine E‑Rechnung besteht aus strukturierten Daten. Diese Daten müssen lesbar gemacht, geprüft und im ursprünglichen Format ordnungsgemäß aufbewahrt werden. 

Wichtig für Dich: Eine einfache PDF-Datei ist keine E‑Rechnung im gesetzlichen Sinne. 

Eine echte E‑Rechnung enthält strukturierte Daten, die eine Software automatisch auslesen und weiterverarbeiten kann. Gängige Formate sind beispielsweise die XRechnung und ZUGFeRD. Ein per E‑Mail verschicktes PDF gilt dagegen als „sonstige Rechnung“. 

Was ändert sich ab 2027?

Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen bei der Rechnungsstellung grundsätzlich noch die gesetzlichen Übergangsregeln nutzen. 

Ab dem 1. Januar 2027 wird die E‑Rechnung im Rechnungsausgang für viele Unternehmen verpflichtend. Entscheidend ist dabei der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Vorjahr: 

  • Mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz: Ab 2027 sind E‑Rechnungen für die betroffenen inländischen B2B-Umsätze grundsätzlich verpflichtend. 

  • Bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz: Diese Unternehmen dürfen die Übergangsregel noch bis Ende 2027 nutzen. 

  • Ab 2028: Dann gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich für alle inländischen Unternehmen im Anwendungsbereich – unabhängig von der Umsatzhöhe. 

Es bestehen jedoch Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem Leistungen von Kleinunternehmern, bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. 

Kleinunternehmer müssen daher grundsätzlich keine E‑Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen sie diese trotzdem. 

Die aktuellen Übergangsregeln und Ausnahmen erläutert das Bundesfinanzministerium in seinen Fragen und Antworten zur E‑Rechnung. 

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag

Stelle Dir einen Handwerksbetrieb vor. Das Unternehmen schreibt jeden Monat nur 20 Ausgangsrechnungen. Auf den ersten Blick scheint die E‑Rechnung deshalb kein dringendes Thema zu sein. 

Gleichzeitig erhält der Betrieb Rechnungen von Lieferanten, Energieversorgern, Versicherungen und verschiedenen Dienstleistern. Unter diesen Eingangsrechnungen befinden sich immer häufiger XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien. 

Der Betrieb ist damit längst betroffen – unabhängig davon, wann er seine eigenen Rechnungen verpflichtend als E‑Rechnungen versenden muss. 

Richtet das Unternehmen jetzt einen klaren digitalen Rechnungseingang ein, profitiert es sofort: Rechnungen gehen nicht mehr in verschiedenen E‑Mail-Postfächern verloren. Freigaben laufen schneller. Die Buchhaltung erhält vollständige Daten. Und die Mitarbeitenden wissen genau, wer welchen Schritt übernimmt. 

Die Pflicht ist nur der Anfang

Die E‑Rechnung wird häufig auf ein neues Dateiformat reduziert. Dabei liegt ihr eigentlicher Wert an anderer Stelle: Sie kann der Startpunkt für deutlich bessere kaufmännische Prozesse sein.

Weniger Handarbeit

Strukturierte Rechnungsdaten lassen sich automatisch auslesen. Ihre Mitarbeitenden müssen Beträge, Rechnungsnummern und Kontodaten nicht mehr Zeile für Zeile übertragen. 

Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler. Gerade bei vielen Eingangsrechnungen entsteht daraus schnell ein spürbarer Vorteil. 

Schnellere Abläufe

Eine gut eingerichtete E‑Rechnung landet direkt im richtigen Prozess. Sie kann digital geprüft, freigegeben, gebucht und bezahlt werden. 

Dadurch verkürzen sich Durchlaufzeiten. Du nutzt Skontofristen besser und behältst offene Vorgänge leichter im Blick. Auch im Rechnungsausgang zahlt sich Tempo aus: Je schneller eine korrekte Rechnung beim Kunden ankommt, desto früher kann er sie bearbeiten und bezahlen.

Verlässlichere Daten

Strukturierte Daten schaffen die Grundlage für automatische Prüfungen. Eine geeignete Software kann beispielsweise Pflichtangaben erkennen, Rechenwerte vergleichen oder eine Rechnung einer Bestellung zuordnen. 

So fallen Unstimmigkeiten früher auf. Rückfragen und Korrekturen nehmen ab. Deine Buchhaltung arbeitet mit klareren und vollständigeren Informationen.

Mehr Transparenz

Wo liegt die Rechnung? Wer muss sie freigeben? Ist die Zahlungsfrist bereits erreicht? 

In papier- oder PDF-basierten Abläufen kosten solche Fragen viel Zeit. Ein digitaler Rechnungsprozess zeigt den aktuellen Stand auf einen Blick. Das erleichtert die Zusammenarbeit und schafft eine bessere Grundlage für Deine Liquiditätsplanung.

Wieso frühes Handeln den Unterschied macht

2027 klingt vielleicht noch weit entfernt. Für die Vorbereitung eines Unternehmens ist der Zeitraum jedoch schnell aufgebraucht. 

Denn eine gute Umstellung betrifft mehr als die Auswahl einer Software. Sie umfasst auch Deine Abläufe und die Menschen, die täglich damit arbeiten. 

Diese Fragen solltest Du frühzeitig klären: 

  • Kann Deine Software E‑Rechnungen erstellen, empfangen und lesbar darstellen? 

  • Wo gehen E‑Rechnungen zentral ein? 

  • Wer prüft und genehmigt eine Rechnung? 

  • Wie gelangen die Daten in die Buchhaltung? 

  • Wie bewahrst Du das strukturierte Originalformat auf? 

  • Welche Rechnungsformate erwarten Deine Kunden? 

  • Sind Deine Mitarbeitenden mit dem neuen Ablauf vertraut? 

  • Hast Du den Prozess nachvollziehbar dokumentiert? 

Wer diese Punkte Schritt für Schritt angeht, gestaltet die Umstellung in Ruhe. Du kannst verschiedene Lösungen prüfen, Prozesse testen und Dein Team einbeziehen. 

Wer erst beginnt, wenn die erste E‑Rechnung nicht lesbar ist oder ein wichtiger Kunde das neue Format verlangt, gerät dagegen schnell unter Druck. 

Dann müssen Software, Zuständigkeiten und Abläufe gleichzeitig geklärt werden. Das bindet Zeit, verursacht zusätzliche Kosten und erhöht das Risiko, dass Rechnungen liegen bleiben oder fehlerhaft bearbeitet werden. 

Unser Fazit: Betroffen sein heißt gestalten können

Die entscheidende Frage lautet nicht mehr: „Betrifft uns die E‑Rechnung?“
Die bessere Frage lautet: „Wie gut sind wir vorbereitet?“ 

Die E‑Rechnung betrifft nahezu jedes Unternehmen – heute im Rechnungseingang und in den kommenden Jahren zunehmend auch im Rechnungsausgang. Wer jetzt handelt, erfüllt deshalb nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. 

Du schaffst zugleich die Grundlage für schnellere Abläufe, verlässlichere Daten und weniger Verwaltungsarbeit. Aus einer Pflicht wird ein Prozess, der Dein Unternehmen wirklich voranbringt.

Jetzt E-Rechnungs-Quick-Check vereinbaren

Bis zum gesetzlichen Stichtag zu warten, macht die Umstellung nicht einfacher. Ein früher Blick auf Deinen aktuellen Prozess dagegen schafft Klarheit und gibt Dir Zeit für die richtigen Entscheidungen. 

Wir schauen uns Deine heutigen Rechnungsprozesse gemeinsam an: vom Eingang über die Prüfung und Freigabe bis zur Buchhaltung und Aufbewahrung. Dabei klären wir, was bereits gut funktioniert, wo Lücken bestehen und welche Lösung zu Deinem Unternehmen passt.

Du möchtest wissen, wie gut Dein Unternehmen auf die E-Rechnung vorbereitet ist? 

Dann lass uns gemeinsam hinschauen. 

Vereinbare jetzt Deinen E-Rechnungs-Quick-Check mit unseren Experten Andreas Gaebler und Paul Rogge. In zwei Stunden schaffen wir einen Überblick über Deinen aktuellen Stand und zeigen Dir, was als Nächstes zu tun ist. 

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Unsere Experten

Andreas Gaebler
Andreas Gaebler

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Prozessberater

Paul Rogge
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