Verlustbescheinigung: Wertpapierverluste bis zum 15. Dezember steuerlich nutzen
Du hast Wertpapiere mit Verlust verkauft und führst Depots bei verschiedenen Banken? Dann solltest Du zum Jahresende prüfen, ob Du eine Verlustbescheinigung beantragen möchtest. Damit kannst Du Verluste und passende positive Kapitalerträge verschiedener Banken über Deine Einkommensteuererklärung verrechnen lassen.
Welche Verluste aus Wertpapieren sind verrechenbar?
Verluste aus Wertpapieren können grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Eine Verrechnung mit Deinem Gehalt oder Deinen Mieteinnahmen ist nicht möglich.
Für Aktien gilt eine besondere Einschränkung: Möchtest Du Aktienverluste verrechnen, kommen ausschließlich Gewinne aus Aktienverkäufen infrage. Dividenden oder Gewinne aus Fonds, ETFs und Anleihen können hierfür nicht genutzt werden.
Wichtig: Ein Kursrückgang im Depot reicht allein nicht aus. Ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Verlust entsteht grundsätzlich erst durch einen Verkauf. Die Entscheidung dafür sollte deshalb auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wann ist eine Verlustbescheinigung sinnvoll?
Innerhalb derselben inländischen Bank erfolgt die Verlustverrechnung grundsätzlich automatisch nach den gesetzlichen Regeln. Zwischen verschiedenen Banken gibt es diesen automatischen Ausgleich hingegen nicht.
Ein Beispiel: Du hast bei Bank A Aktien mit Verlust verkauft und bei Bank B Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt. Mit einer Verlustbescheinigung von Bank A kannst Du die Verrechnung in Deiner Steuererklärung beantragen. Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer kann dadurch erstattet werden.
Verlustbescheinigung beantragen: Frist beachten
Für das Jahr 2026 muss Dein Antrag spätestens am 15. Dezember 2026 bei Deiner Bank eingegangen sein. Stelle ihn deshalb frühzeitig.
So gehst Du vor:
Verlusttöpfe prüfen: Sieh im Online-Banking nach, welche noch nicht verrechneten Verluste Deine Bank ausweist.
Antrag stellen: Suche im Service-Bereich nach „Verlustbescheinigung“. Häufig kannst Du zwischen dem Aktienverlusttopf und dem allgemeinen Verlusttopf wählen.
Bescheinigung weitergeben: Nach Jahresende erhältst Du die Bescheinigung. Reiche diese zusammen mit den Steuerbescheinigungen der anderen Banken bei Deiner Steuerberatung ein.
Was passiert mit verbleibenden Verlusten?
Mit der Bescheinigung werden die ausgewiesenen Verluste aus dem Verlusttopf der Bank herausgenommen. Ihre weitere Berücksichtigung erfolgt über das Finanzamt. Können sie nicht vollständig verrechnet werden, stellt das Finanzamt den verbleibenden Verlust für spätere Jahre fest. Der Antrag ist unwiderruflich.
Beantrage keine Bescheinigung, trägt die Bank nicht verrechnete Verluste grundsätzlich automatisch in das nächste Jahr vor. Die Verluste gehen dadurch nicht verloren.
Du bist unsicher, ob eine Verlustbescheinigung für Dich sinnvoll ist? Sprich uns gern rechtzeitig vor dem 15. Dezember an. Wir prüfen, wie sich Deine Verluste steuerlich berücksichtigen lassen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir.



