Die Zuckersteuer in Deutschland soll ab 2027 kommen. Geplant ist eine neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke – und damit eine zusätzliche Belastung, die es in dieser Form bislang nicht gab. Für Hersteller, Händler und Verbraucher stellt sich deshalb die Frage: Welche Produkte sind betroffen, wie hoch könnte die Abgabe ausfallen und werden Getränke dadurch tatsächlich teurer?
Was ändert sich ab 2027?
Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Deutschland hatte bislang keine spezielle Zuckersteuer auf Softdrinks. Die geplante Regelung wäre daher eine neue Abgabe.
Wie die Zuckersteuer Deutschland im Detail ausgestaltet wird, ist aktuell allerdings noch nicht abschließend entschieden.
Warum soll die Zuckersteuer kommen?
Mit der geplanten Abgabe werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll sie dazu beitragen, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Zum anderen sollen Anreize entstehen, den Zuckerkonsum zu reduzieren.
Damit betrifft die Zuckersteuer nicht nur die Frage, was ein Getränk künftig kostet. Sie kann auch Auswirkungen darauf haben, wie Hersteller ihre Produkte zusammensetzen und welche Rezepturen künftig angeboten werden.
Welche Produkte sind betroffen?
Nach aktuellem Stand soll sich die Zuckersteuer auf Getränke konzentrieren. Andere Lebensmittel wie Süßigkeiten oder Proteinriegel sollen derzeit nicht unter die geplante Regelung fallen.
Für Unternehmen aus der Getränkeindustrie oder dem Handel ist deshalb vor allem entscheidend, welche Produkte am Ende konkret in den Anwendungsbereich aufgenommen werden.
Was gilt für Zero- und Light-Getränke?
Auch über Zero- und Light-Getränke wurde zuletzt diskutiert. Hintergrund war ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums, in dem zeitweise auch eine Abgabe auf Getränke mit Süßstoffen geprüft wurde.
Dabei handelte es sich jedoch lediglich um einen internen Arbeitsstand. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellte am 26. August 2026 klar, dass zuckerfreie Getränke nicht besteuert werden sollen.
Nach dem derzeitigen Stand sollen Zero- und Light-Getränke damit nicht von der Zuckersteuer betroffen sein.
Wie hoch könnte die Zuckersteuer sein?
Die geplante Abgabe soll sich am Zuckergehalt eines Getränks orientieren. Die endgültigen Steuersätze sind bislang noch nicht gesetzlich festgelegt.
Der derzeit maßgebliche Vorschlag sieht folgende Staffelung vor:
unter 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 0 Cent pro Liter
5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter
ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter
Damit würde insbesondere bei besonders zuckerhaltigen Getränken eine zusätzliche Belastung entstehen.
Wird die Zuckersteuer an der Kasse aufgeschlagen?
Die Zuckersteuer soll nicht wie ein zusätzlicher Aufschlag funktionieren, der erst beim Bezahlen an der Supermarktkasse erscheint.
Die Abgabe würde zunächst die Hersteller beziehungsweise die betroffenen Unternehmen belasten. Diese können allerdings entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die zusätzlichen Kosten über höhere Verkaufspreise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
Würde beispielsweise die derzeit vorgeschlagene Abgabe von 32 Cent pro Liter vollständig weitergegeben, könnte eine Ein-Liter-Flasche Cola oder Fanta statt 1,99 Euro rund 2,31 Euro kosten.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Auch wenn die endgültige Ausgestaltung noch nicht feststeht, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklung frühzeitig beobachten.
Für Hersteller und Händler kann es sinnvoll sein, bereits jetzt zu prüfen, welche Produkte von der Zuckersteuer betroffen sein könnten. Auch die Kalkulation von Verkaufspreisen, mögliche Änderungen von Rezepturen und die Auswirkungen auf Margen sollten rechtzeitig berücksichtigt werden.
Gerade bei neuen gesetzlichen Vorgaben gilt: Wer sich frühzeitig mit den möglichen Folgen beschäftigt, kann notwendige Anpassungen gezielt vorbereiten und muss später nicht unter Zeitdruck reagieren.
