So sichern Sie sich Ihre Steuerentlastung
Die Einkommensteuer begleitet nahezu jeden – ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner. Viele kennen sie vor allem als Lohnsteuer. Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, die persönliche Steuerlast zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass entsprechende Ausgaben und Besonderheiten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Steuererklärung: Ihre Chance auf Steuerentlastung
Viele steuerliche Vorteile gehen verloren, weil sie nicht bekannt sind oder notwendige Nachweise fehlen. Gerade aufgrund der Vielzahl gesetzlicher Änderungen und individueller Besonderheiten lohnt es sich daher, die Steuererklärung sorgfältig vorzubereiten oder professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Unser Rat:
Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, gilt – ähnlich wie beim Arzt oder Priester – vollständige Offenheit. Nur wer alle relevanten Informationen kennt, kann das steuerliche Optimum für Sie herausholen.
Wichtige Änderungen
Die Fünftelregelung
Eine wichtige Änderung betrifft die sogenannte Fünftelregelung für Abfindungen. Seit dem Steuerjahr 2025 wird diese nicht mehr automatisch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt, sondern muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die Regelung ermöglicht es, außerordentliche Einkünfte – insbesondere Abfindungen – rechnerisch auf fünf Jahre zu verteilen. Dadurch wird die Steuerprogression gemildert und die Steuerlast häufig deutlich reduziert.
Besonders interessant ist diese Gestaltung bei einem geplanten Arbeitsplatzwechsel oder wenn nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein geringeres Einkommen erzielt wird. Betroffene sollten daher frühzeitig steuerlichen Rat einholen.
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen
Ein weiterer wichtiger Bereich sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise eine Haushaltshilfe oder bestimmte Pflegeleistungen, können 20 % der Kosten direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen werden. Die Steuerermäßigung beträgt maximal 4.000 € pro Jahr und setzt eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine unbare Zahlung, beispielsweise per Überweisung, voraus. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Auch Handwerkerleistungen werden steuerlich gefördert. Hier sind allerdings ausschließlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt; Materialkosten bleiben unberücksichtigt. Die Steuerermäßigung beträgt ebenfalls 20 % der begünstigten Kosten, jedoch höchstens 1.200 € pro Jahr. Dieser Höchstbetrag wird bei begünstigten Arbeitskosten von insgesamt 6.000 € erreicht.
Da dieser Höchstbetrag bei größeren Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen schnell erreicht wird, lohnt sich eine vorausschauende Planung. Unser Praxistipp: Verteilen Sie umfangreiche Arbeiten möglichst auf zwei Kalenderjahre. Wird beispielsweise eine Anzahlung noch im laufenden Jahr geleistet und die Restzahlung erst im Folgejahr fällig, kann die steuerliche Förderung unter Umständen in beiden Jahren genutzt und damit optimal ausgeschöpft werden. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist auch hier, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar, beispielsweise per Überweisung, erfolgt.
Energetische Sanierung: Besondere Chancen nutzen
Besondere steuerliche Chancen ergeben sich zudem bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Immobilien. Für bestimmte energetische Verbesserungen bestehen eigenständige steuerliche Fördermöglichkeiten. Da hierbei zahlreiche technische und formale Anforderungen erfüllt werden müssen, empfiehlt sich vor Beginn der Maßnahmen eine individuelle steuerliche Beratung.
Außergewöhnliche Belastungen: Medizinische Kosten sammeln
Ein häufiger Irrtum: „Das kann ich sowieso nicht absetzen.“ Doch bei außergewöhnlichen Belastungen zählt die Gesamtsumme. Deshalb sollten Sie alle Belege sammeln, zum Beispiel für:
– Brillen
– Zahnspangen
– Zahnersatz
– ärztlich verordnete Medikamente
Auch verschreibungspflichtige Medikamente, die Sie selbst bezahlen, sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig. Selbst kostenintensive Therapien oder spezielle ärztlich verordnete Behandlungen (die sogenannte Abnehmspritze) können sich steuerlich auswirken, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Am Jahresende kann genau diese Sammlung von Belegen den Unterschied machen.
Fazit: Einkommensteuer aktiv gestalten statt passiv zahlen
Die Einkommensteuer ist kein starres System, sondern berücksichtigt zahlreiche persönliche Lebensumstände.
Wer seine Steuererklärung aktiv gestaltet, Belege konsequent sammelt und aktuelle steuerliche Regelungen kennt, kann seine Steuerlast oftmals deutlich reduzieren. Eine frühzeitige Planung während des Jahres ist dabei meist erfolgreicher als hektisches Handeln kurz vor Ablauf der Abgabefrist. Denn häufig entscheidet nicht allein die Höhe des Einkommens über die Steuerbelastung, sondern vor allem das Wissen darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Steuerrecht bietet und wie diese optimal genutzt werden können.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Unsere Experten








