Rund um die Steuerklassenwahl und die steuerlichen Folgen einer Heirat kursieren viele Missverständnisse. Häufig wird angenommen, dass Verheiratete automatisch Steuern sparen oder die Wahl der Steuerklasse die endgültige Steuerlast senkt. Doch das ist nicht immer richtig. Wir klären die fünf häufigsten Mythen auf.
Heirat spart nicht automatisch Steuern
Eine Eheschließung führt nicht automatisch zu einer Steuerersparnis. Ob das Ehegattensplitting einen Vorteil bringt, hängt vor allem von den Einkommensverhältnissen der Ehepartner ab. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher kann der steuerliche Vorteil sein. Verdienen beide ähnlich viel, fällt dieser oft gering aus oder entfällt ganz.
Die Steuerklassenwahl senkt nicht die Steuerlast
Die Steuerklassenwahl beeinflusst lediglich die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich gezahlt werden muss, wird erst im Rahmen der Steuererklärung ermittelt. Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich jedoch auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld aus, da diese auf dem Nettoeinkommen basieren.
Steuerklasse III ist nicht immer die beste Wahl
Die Kombination III/V lohnt sich in der Regel nur, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Bei ähnlichen Einkommen sind IV/IV oder das Faktorverfahren häufig die bessere Wahl. Dadurch lassen sich hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermeiden.
Die Steuererklärung bleibt oft Pflicht
Auch nach der Heirat kann eine Steuererklärung verpflichtend sein. Das gilt unter anderem bei der Steuerklassenkombination III/V oder wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Die Steuerklassenwahl befreit also nicht automatisch von der Abgabepflicht.
Die Jahressteuer bleibt unverändert
Viele glauben, dass sich durch die Wahl der Steuerklasse die Steuerlast für das gesamte Jahr beeinflussen lässt. Tatsächlich verändert sie nur den laufenden Lohnsteuerabzug. Erst nach der Einkommensteuerveranlagung steht fest, ob eine Erstattung erfolgt oder Steuern nachgezahlt werden müssen.
Fazit
Die Steuerklassenwahl sollte gut überlegt sein, denn sie beeinflusst zwar die monatliche Liquidität, jedoch nicht die endgültige Steuerlast. Auch eine Heirat führt nicht automatisch zu einer Steuerersparnis. Wer die Regelungen zum Ehegattensplitting kennt und seine Steuererklärung sorgfältig erstellt, kann Fehlentscheidungen vermeiden und steuerliche Vorteile optimal nutzen.
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