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E-Auto Steuervorteile
2025 und 2026

E-Auto Steuer­vorteile bei Firmenwagen: Höhere Brutto­listen­preis-Grenze

Reine Elektro­dienstwagen bieten Steuervorteile. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Grenze des Bruttolisten­preises für die Steuer­vergünstigung von 60.000 Euro auf 100.000 Euro. Das gilt für neue oder geleaste reine Elektrofahrzeuge.

Die monatliche Besteuerung beträgt nur 0,25 Prozent des Brutto­listenpreises statt des üblichen eines Prozents. Somit bleiben auch teurere Elektrofahrzeuge für Unternehmen und Mitarbeiter attraktiv.

Neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Die Kosten für Elektrofahrzeuge lassen sich beschleunigt steuerlich geltend machen. Das gilt für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 01. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 erworben werden. Hierfür findet eine spezielle Abschreibungsmethode Anwendung:

Im Jahr des Kaufs werden 75 Prozent der Kosten abgeschrieben, im Folgejahr 10 Prozent, im zweiten Jahr 5 Prozent, im dritten Jahr 5 Prozent, im vierten Jahr 3 Prozent und im fünften Jahr 2 Prozent.

Diese Regelung erstreckt sich auf neue und gebrauchte Elektrofahrzeuge. Eine Kumulierung mit weiteren Steuervorteilen ist ausgeschlossen. Diese Regelung kann für Unternehmen durch die erhöhte Abschreibung und den dadurch geminderten Gewinn eine Liquiditätsentlastung im Jahr der Anschaffung bedeuten.

Steuerliche Entlastungen für Haushalte ab 2026

Elektrofahrzeuge bieten Privatpersonen finanzielle Vorteile. Neufahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen werden, sind zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung endet spätestens Ende 2035. Das gilt auch für umgerüstete Altfahrzeuge.

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